Mietverträge unterliegen in Österreich keinen gesetzlichen Formvorschriften. Das bedeutet, ein Mietvertrag kann auch mündlich oder stillschweigen abgeschlossen werden. Zur Sicherheit der beiden beteiligten Parteien und um spätere Streitigkeiten vorzubeugen, sollte einen Mietvertrag jedoch immer schriftlich festgehalten werden.
Bei der Ausgestaltung des schriftlichen Mietvertrages sollte darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Punkte schwarz auf weiß festgehalten werden. Alle mündlichen Zusagen sollten schriftlich festgehalten werden und der Vertrag erst unterschreiben werden, wenn man gänzlich damit zufrieden ist. Beim Vermieten eines Parkplatzes gehört dazu auf alle Fälle:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Mieter und Vermieters
- der genaue Mietgegenstand, also welcher Parkplatz vermietet wird
- wofür der Parkplatz verwendet werden darf, also z.B. nur zum Abstellen des eigenen Fahrzeuges
- die Mietdauer (unbefristet oder auf bestimmte Zeit?) und Kündigungsfristen
- wer den Vertrag kündigen kann und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind
- die Höhe der Miete und wann diese zu zahlen ist
- falls notwendig, die Höhe einer zu hinterlegenden Kaution (z.B. für den Schlüssel des Garagentors)
Um sicher zu gehen, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden, kann auch einer der folgenden Mustermietvertrag für Garagenstellplätze und Parkplätze verwendet werden:
Die zur Verfügung gestellten Mustermietverträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Jegliche Haftung für Schäden durch die Verwendung der Mustermietverträge ist ausgeschlossen.